Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 14 Abs. 4 BFSG

Die Stadtwerke Norderstedt ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.arriba-erlebnisbad.de und deren Unterseiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website/mobile Anwendung ist bereits teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

• Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.

• Auf einzelnen Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert.

• Auf mehreren Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.

• Auf einer Seite gibt es ARIA Fortschrittsanzeige ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu diesen Elementen ist erschwert.

• Auf mehreren Seiten gibt es ARIA-Buttons, -Links oder -Menüpunkte ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu diesen Elementen ist erschwert.

Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt, welche alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte geprüft hat.

Die Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter

Heidbergstraße
22846 Norderstedt
marketing@stadtwerke-norderstedt.de
040521040

an.

Beschwerdeverfahren

Die Barrierefreiheit von Dienstleistungen wird überwacht durch die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg, Sachsen-Anhalt.

Hinweis:
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-​Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Kontakt :
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 6970

E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Ihre Anfragen und Informationen werden von dort an die zuständigen Stellen weitergeleitet.