Entgeltordnung

  1. Für die Benutzung des ARRIBA-Erlebnisbads und seiner Einrichtungen ist ein Entgelt zu entrichten.
  2. Die festgesetzten Entgelte sind im Voraus zu entrichten. Wer Leistungen des ARRIBA-Erlebnisbads in Anspruch nimmt, ohne sein Entgelt entrichtet zu haben, muss das Fünffache des in der Entgeltordnung jeweils festgesetzten Satzes entrichten. Dies gilt nicht im Falle des Nachlösens.
  3. Das ARRIBA-Erlebnisbad ist nicht verpflichtet, 500-Euro-Scheine als Zahlungsmittel zu akzeptieren.
  4. Die Entrichtung des Entgelts erfolgt durch Lösung einer gültigen Eintrittskarte. Der Gast muss, um die Eintrittszahlung nachweisen zu können, im Besitz einer entsprechenden Eintrittskarte sein.
  5. Die Eintrittskarte berechtigt zur Benutzung der Bereiche im ARRIBA-Erlebnisbad, für die sie ausgegeben worden ist. Eintrittskarten gelten nur am Lösungstag. Für nicht fristgemäß in Anspruch genommene Leistungen wird das Geld nicht erstattet. Für verlorene Karten sind folgende Gebühren zu entrichten: Erwachsene 50 €, Kinder 25 €, Spaßkarten 100 €, Saunakarte 150€. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen.
  6. Jede Überschreitung der vorgegebenen Nutzungsdauer verpflichtet den Gast zur Nachlösung. Es ist für jede angefangene Benutzungszeit der Differenzbetrag zum nächsthöheren Tarif zu entrichten. Die Benutzungsdauer der einzelnen Badbereiche ergibt sich aus der beigefügten Eintrittspreisliste.
  7. Wird ein Gast aufgrund eines Verstoßes gegen die Haus- und Badeordnung des Bades verwiesen, so wird das geleistete Entgelt nicht erstattet.
  8. Für die Mehrfachnutzung werden an der Kasse Wertkarten ausgegeben. Der Kartenwert kann an Automat oder Kasse aufgewertet werden. Bei Verlust kann die Wertkarte an der Kasse gesperrt werden.
  9. Schul- und Vereinsgruppen werden durch den jeweiligen Lehrer bzw. Übungsleiter an der Kasse angemeldet und erhalten dann ihre Eintrittskarte.
  10. Badegäste, die die Sauna nutzen möchten, buchen die Zugangsberechtigung an der Kasse. Eine weitere Möglichkeit zur Saunabuchung besteht am Drehkreuz zum Saunadorf.
  11. Als Kinder gelten Personen bis einschließlich 15 Jahre. Das ARRIBA-Erlebnisbades ist berechtigt für die Einstufung in den Kindertarif einen Altersnachweis zu verlangen (zum Beispiel Personalausweis, Schülerausweis, Krankenversichertenkarte).
  12. Personen mit dem Ausweismerkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis erhalten für die Begleitperson freien Eintritt gleichen Werts. Begleitpersonen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  13. Für die Nutzung der Solarien, Massageliege, Massagesessel und Infrarotkabine gelten die Preise gemäß Aushang.
  14. Bei Verlust des Schlüssels für den zugewiesenen Schrank oder für das Wertfach ist eine Kostenpauschale in Höhe von 25 € zu entrichten.
  15. Für das Ausleihen von Saunazubehör und Badezubehör wird zusätzlich zur Leihgebühr ein Pfand (20 €) erhoben. Dieses Pfand wird nach Rückgabe der Leihsache erstattet.
  16. Die Öffnungszeiten des ARRIBA-Erlebnisbads sind für diese Entgeltordnung bindend. Sie sind aus einer gesonderten Tabelle ersichtlich.
  17. An bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten wird das ARRIBA-Erlebnisbad neben dem Badebetrieb auch von Schulen und Vereinen genutzt.
  18. Es gilt das Preisblatt in der jeweils gültigen Fassung.
  19. Diese Entgeltordnung tritt am 01.12.2021 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt verlieren alle entgegenstehenden Regelungen ihre Gültigkeit.

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