Haus- und Badeordnung

I Allgemeines

  1. Das ARRIBA Erlebnisbad und Saunadorf möchte allen Gästen ein Höchstmaß an Spaß, Erholung und Entspannung bieten. Diese Haus- und Badeordnung dient darüber hinaus der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des ARRIBAs und damit allen Gästen dieser Einrichtung.
  2. Mit dem Betreten der Anlage und dem Lösen einer gültigen Eintrittskarte verpflichtet sich der Gast, diese Haus- und Badeordnung sowie auch die sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Bestimmungen anzuerkennen.
  3. Bei Gemeinschaftsveranstaltungen ist die/der jeweilige Anleitende, bei Schulklassen die unterrichtende Lehrkraft, für die Beachtung dieser Haus- und Badeordnung sowie für die Aufsicht der Gruppe verantwortlich.

II Besucher:innen

  1. Das ARRIBA Erlebnisbad und Saunadorf steht während der Öffnungszeiten grundsätzlich jedermann zur Nutzung zur Verfügung. Ausnahmen hiervon betreffen Personen, die unter Einfluss von Rauschmitteln jeglicher Art stehen sowie Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.
  2. Der Zutritt für Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, ist nur mit einer sie begleitenden, volljährigen und verantwortlichen Person möglich. Dies gilt auch für Personen mit Neigung zu Krampf-, Ohnmachts- oder epileptischen Anfällen, sowie bei Herz-Kreislauferkrankungen.
  3. Die Nutzung durch Schulen, Schwimmvereine oder andere geschlossene Gruppen bedarf der vorherigen vertraglichen Regelung mit den Stadtwerken Norderstedt (ARRIBA Erlebnisbad).
  4. Kinder bis einschließlich sieben Jahre dürfen die Badeeinrichtung nur in Begleitung einer sie beaufsichtigenden erwachsenen Person benutzen, die dann auch für die Beachtung dieser Badeordnung verantwortlich ist. Kinder ab acht Jahren müssen mindestens das Bronzeabzeichen vorweisen können. Dieses wird stichprobenartig an der Kasse beim Einlass kontrolliert. Die Anwesenheit von Aufsichtspersonal entbindet die Eltern nicht von ihrer Aufsichtspflicht.
  5. Gäste jeglichen Alters, die Nichtschwimmer:innen sind, haben in unserem Haus verpflichtend Schwimmhilfen zu tragen; es dient der Sicherheit.
  6. Tiere dürfen nicht mitgenommen werden.
  7. Glasflaschen oder andere Gegenstände aus Glas dürfen nicht ins Bad oder in die Sauna mitgenommen werden.
  8. Mitgebrachte Fahrzeuge aller Art sind auf den dafür gesondert ausgewiesenen Flächen zu parken.

III Öffnungszeiten

  1. Die Öffnungszeiten des ARRIBA Erlebnisbads und Saunadorfs werden durch gesonderten Aushang vor der Kasse des Bads und auf der Homepage bekannt gegeben.
  2. Bei übermäßigem Besucher:innenandrang können einzelne Teile des Bads oder auch die ganze Anlage zeitweilig für weitere Besucher:innen gesperrt werden.
  3. Eine Einschränkung der Wasserflächen oder anderer Teilbereiche des Bads kann aus besonderem Anlass gegeben sein.
  4. Eintrittskarten können bis 60 Minuten vor Schließung erworben werden. Die Bade- und Saunazeit im ARRIBA endet 20 Minuten vor Schließung, d.h. zu diesem Zeitpunkt sind diese Bereiche zu verlassen.
  5. Die Bade- und Saunazeiten richten sich nach den gelösten Tarifen. Bei Überschreiten ist ein entsprechender Betrag nachzuzahlen.

IV Entgelt

  1. Die entsprechenden Entgelte des ARRIBA Erlebnisbads und Saunadorfs werden durch gesonderten Aushang an der Kasse des Bads bekannt gegeben.
  2. Die Betriebsleitung und deren Stellvertretung kann die Benutzung und das Angebot des ARRIBA Erlebnisbads und Saunadorfs jederzeit ganz oder teilweise einschränken (u. a. Sicherheitsgründe, betriebliche Störungen, Sanierungen, Revision). Ansprüche gegen die Betreiberin oder die Reduzierung des gelösten Entgelts sind aus diesem Grund ausgeschlossen.
  3. Sind Teile des Betriebs aufgrund von Foto- und Filmaufnahmen, Veranstaltungen, Kursen oder ähnlichem nicht zu benutzen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduzierung des Entgelts.
  4. Bei Verstoß gegen die Haus- und Badeordnung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduzierung des Entgelts.

V Badbenutzung

  1. Sämtliche Einrichtungen des ARRIBA Erlebnisbads und Saunadorfs sind pfleglich und ihrer Bestimmung gemäß zu behandeln.
  2. Findet ein Gast die Räumlichkeiten, in denen sie/er verweilen will, verunreinigt oder beschädigt vor, so ist dies dem
    ARRIBA-Team unverzüglich mitzuteilen. Nachträgliche Einwände können nicht berücksichtigt werden.
  3. Jeder Gast des ARRIBA Erlebnisbads und Saunadorfs ist verpflichtet, sich vor dem Betreten der Gastbereiche gründlich zu reinigen. Die Verwendung von Seife o. ä. außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
  4. Es ist nicht gestattet, sich zu rasieren, die Haare zu färben oder zu tönen sowie eine Pediküre und/oder Maniküre durchzuführen.
  5. Der Aufenthalt im Nassbereich des Bads ist aus hygienischen Gründen nur in üblicher Badekleidung und Burkinis gestattet. Für Babys und Kleinkinder sind spezielle Badewindelhöschen zwingend erforderlich. Diese können an der Kasse erworben werden. Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhalle nicht mit Straßenschuhen und Straßenkleidung betreten.
  6. Zu beachten ist, dass in Bädern ein erhöhtes Unfallrisiko durch nass belastete Bodenflächen besteht. Diesbezüglich ist im gesamten Bade-, Rutschen- und Saunabereich besondere Vorsicht geboten. Grundsätzlich sollten außerhalb der Becken rutschfeste Badeschuhe getragen werden.
  7. Mit Rücksicht auf das Ruhebedürfnis aller Gäste ist im Thermal- und Solebereich auf Ruhe zu achten.
  8. Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass sich kein anderer Gast durch sie/ihn belästigt und/oder gestört fühlt.
  9. Die ausgewiesenen Rettungswege müssen unter allen Umständen freigehalten werden.
  10. Das Reservieren von Sitz- und Liegeflächen mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen ist nicht gestattet. Falls Gegenstände zu diesem Zwecke dort abgestellt werden, dürfen diese vom Personal des ARRIBA selbständig oder nach Aufforderung durch Gäste entfernt werden. In ausgewiesenen Bereichen werden Gäste explizit auf das Abräumen von belegten Liegemöglichkeiten hingewiesen.
  11. Der Austausch von Zärtlichkeiten ist auf ein Minimum zu reduzieren; im Bade- und Saunabereich sowie in den Umkleideräumen ist dies ganz zu unterlassen. Intime Handlungen werden mit Hausverbot – ohne Erstattung bereits entrichteter Eintrittsgelder – geahndet.
  12. Der Genuss von Alkohol ist auf ein vertretbares Maß beschränkt. Das ARRIBA Erlebnisbad und Saunadorf behält sich vor, den Ausschank von alkoholischen Getränken grundsätzlich und pro Gast zu begrenzen, sowie alkoholisierten Gästen den weiteren Konsum zu untersagen und diese bei Gefährdung oder Störung des Badebetriebs – ohne Rückerstattung in Anspruch genommener Leistung und Eintrittsgelder – des Bades zu verweisen.
  13. Das Rauchen, inklusive elektronischer Zigaretten, ist nicht erlaubt. Ausgenommen hiervon sind die dafür vorgesehenen Raucherplätze mit Aschenbechern im Außenbereich.
  14. Die Nutzung der Spiel- und Sportgeräte des Erlebnisbads erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen der Gäste.
  15. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist und nur eine Person das Sprungbrett betritt.
  16. Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.
  17. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen von Personen in das Becken sowie das Unterschwimmen des Sprungbereichs bei Freigabe der Sprunganlage sind untersagt.
  18. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen und Schnorchelgeräten bedarf der Zustimmung des Aufsichtspersonals.
  19. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
  20. Die Verwendung von Schwimmhilfen im Schwimmerbecken ist nicht gestattet.
  21. Das Filmen und Fotografieren im ARRIBA Erlebnisbad und Saunadorf ist verboten. Ausnahme ist die Selfie-Ecke im Wellenbad. Das Benutzen von Mobiltelefonen und Ferngläsern, das Abspielen von Tonträgern und Musizieren mit jeglichen Instrumenten ist nicht gestattet. Ausnahmen werden gegebenenfalls frühzeitig durch das ARRIBA-Team bekannt gegeben.
  22. Aus sicherheitstechnischen Gründen werden Bereiche des ARRIBA Erlebnisbads und Saunadorfs kameraüberwacht. Die Aufzeichnungen können nur im Verdachtsfall von der Betriebsleitung oder ihrer Stellvertretung mit der Polizei eingesehen werden. Diese dienen zur Sicherheit und zum Schutz des Eigentums der Gäste sowie das des ARRIBA Erlebnisbads und Saunadorfs.
  23. Für den Verlust eines zur Nutzung überlassenen Schlüssels oder einer Eintrittskarte wird ein besonderes Entgelt erhoben. Näheres regelt die Entgeltordnung.
  24. Die Gastronomie ist verpachtet.
  25. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Der Verkauf von Speisen und Getränken in Bad und Gastronomie erfolgt ausschließlich durch die Gastronomie vor Ort. Essen und Trinken sind außerhalb der gastronomischen Einrichtungen des Bads nicht gestattet. Ausgenommen hiervon ist die Liegewiese.

VI Rutschen

  1. Das Benutzen der Rutschen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Nutzung unter Alkoholeinfluss ist untersagt.
  2. Regeln und Anweisungen auf Hinweistafeln sowie elektronische Anzeigen am Rutschenanfang sind bei Benutzung unbedingt zu beachten und einzuhalten.
  3. Der Aufgang zu den Rutschen ist mit besonderer Vorsicht und mit Rücksicht auf andere Gäste zu benutzen. Rennen ist ausdrücklich untersagt!
  4. Jede andere Rutschposition als die jeweils vorgeschriebene ist verboten.
  5. Das Anhalten in den Rutschen ist verboten, ebenso von unten in die Rutschen zu laufen.
  6. Die Landebecken sind nach dem Rutschen umgehend zu verlassen.
  7. Für Beschädigungen an der Badebekleidung, die durch das Rutschen entstehen können, ist die Betreiberin nicht verantwortlich.

VII Sauna

  1. Das Saunadorf ist mit Ausnahme der Gastronomie ein textilfreier Bereich.
  2. Die Benutzung der Anlage unter Alkoholeinfluss ist untersagt.
  3. Der Zutritt im Saunadorf ist erst ab einem Alter von 16 Jahren gestattet. Kinder unter 16 Jahren dürfen die Sauna nur in Begleitung einer volljährigen Person nutzen, die zur Beaufsichtigung der Kinder verpflichtet ist.
  4. Es wird dringend empfohlen, die in der Sauna aushängenden „Verhaltenshinweise zum Saunabaden“ zu beachten. Bei Unwohlsein oder Krankheit sollte der Saunagast zunächst seinen Arzt befragen.
  5. In den Schwitzkabinen ist ein ausreichend großes Liege- oder Sitztuch unter den ganzen Körper (einschließlich der Füße) zu legen, um dadurch jegliche Verunreinigung der Bänke zu vermeiden.
  6. Bei Benutzung eines Sauna-Raums hat der Badegast zu beachten, dass die hohen Temperaturen (40°C am Fußboden, bis 100°C an der Decke) für diese Räume charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Ein Berühren des Ofens ist ebenso zu vermeiden, wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen eines jeden Sauna-Raums.
  7. Die Saunaaufgüsse werden ausschließlich durch das ARRIBA-Team durchgeführt. Andere Essenzen als die hauseigenen können nicht berücksichtigt werden.
  8. Mit Rücksicht auf das Ruhebedürfnis aller Gäste ist im gesamten Bade- und Ruhebereich, insbesondere in den Saunen und Dampfbädern, auf Ruhe zu achten.
  9. Saunazubehör wird gegen Zahlung des tariflichen Entgelts und eine Pfandgebühr leihweise bereitgestellt (auch für Badegäste). Die Wäsche ist pfleglich zu behandeln. Nach dem Saunabad ist die Wäsche durch den Gast an der Ausgabestelle zurückzugeben. Eine missbräuchliche Benutzung oder der Verlust der Wäsche verpflichtet zum Schadenersatz.

VIII Solarien

  1. Das Benutzen von Solarien ist laut Gesetz nur Personen ab 18 Jahren erlaubt. Die Freigabe für Gäste erfolgt ausschließlich nach Altersprüfung durch das ARRIBA-Personal.
  2. Es wird dringend empfohlen, die in den Solarien ausgehängten Hinweisen für künstliche Besonnungsanlagen und Hauttypentabelle zu beachten. Für Auskünfte und Beratung steht das ARRIBA-Team gern zur Verfügung.

IX Fundgegenstände

  1. Im Bereich des ARRIBA Erlebnisbads und Saunadorfs gefundene Gegenstände sind an der Kasse oder beim ARRIBA-Team abzugeben.
  2. Nach einer gewissen Verweildauer wird mit diesen Gegenständen nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.

X Haftung

  1. Die Gäste benutzen das ARRIBA Erlebnisbad und Saunadorf einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen und Parkplätze auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Stadtwerke Norderstedt, das Bad und dessen Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
  2. Jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Geld und Wertgegenstände (auch in Wertfächern), abgelegte Kleidungsstücke (auch in Schränken) sowie für Fahrräder und andere Fahrzeuge nebst Inhalt im gesamten ARRIBA Erlebnisbad und Saunadorf und dessen Anlagen, inklusive der ausgewiesenen Parkflächen.
  3. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen und umsichtigen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haften die Stadtwerke Norderstedt nicht.
  4. Jeder Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, zum Beispiel am Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegasts vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten, ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.

XI Gewerbeausübung

  1. Jegliche gewerbliche Betätigung innerhalb des ARRIBA Erlebnisbads und Saunadorfs ist ausschließlich mit einer schriftlichen Zustimmung der Stadtwerke Norderstedt (ARRIBA Erlebnisbad) gestattet.
  2. Desgleichen bedürfen Film- und Fotoaufnahmen durch Presse und gewerbliche Nutzer der schriftlichen Bestätigung der Stadtwerke Norderstedt (ARRIBA Erlebnisbad).

XII Hausrecht

  1. Die Betriebsleitung des ARRIBA Erlebnisbads und Saunadorfs und deren Stellvertretung üben im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Hausrecht für die Stadtwerke Norderstedt aus. Sie sind befugt, alle zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen und reibungslosen Betriebsablaufs erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
  2. Das Personal des ARRIBA Erlebnisbads und Saunadorfs übt gegenüber allen Besucher:innen das Hausrecht aus und seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
  3. Wünsche und Anregungen aus dem Badebetrieb nimmt das ARRIBA-Team gern entgegen.

XIII Schulen und Vereine

  1. Einzelne Teile des ARRIBA Erlebnisbads stehen neben dem öffentlichen Badebetrieb auch den Norderstedter Schulen und schwimmsporttreibenden Vereinen zur Verfügung.
  2. Der Benutzungsplan, der den Sportbereich des Bads betrifft, wird im Einvernehmen mit den Beteiligten durch die Betriebsleitung festgelegt.
  3. An den Übungsstunden dürfen ausschließlich Angehörige der benannten Schulen oder Vereine bzw. deren Gruppen teilnehmen. Weitere Teile des Erlebnisbads sind von der Nutzung durch Gruppenmitglieder vor, während und nach der Trainingseinheit ausgeschlossen.
  4. Bei Beschädigungen der vorhandenen Einrichtungen haftet der jeweilige Verein bzw. die entsprechende Schule neben der unmittelbar verursachenden Person für den Schaden.

XIV Schlussbestimmungen

  1. Diese Haus- und Badeordnung tritt am 01.06.2021 in Kraft.

STADTWERKE NORDERSTEDT
Werkleitung